Weitere Hilfen

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Öffentlich geförderte Beschäftigung

Im Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für berufliche Aus- und Weiterbildung mbH bieten wir einige wenige Stellen öffentlich geförderter Beschäftigung an. Wir geben damit Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit, sich zu erproben und in den ersten Arbeitsmarkt zurückzukehren.

Belastungserprobung in der Adaption

In Zusammenarbeit mit der Median Adaption Duisburg bieten wir Praktikumsstellen zur Belastungserprobung im Rahmen der Adaption an. Wir geben damit Suchtkranken die Möglichkeit, sich praxisnah in der Arbeitswelt zu erproben.

Jugendgerichtshilfe

In Zusammenarbeit mit den Jugendämtern der Städte Duisburg, Moers und darüber hinaus bieten wir straffälligen Jugendlichen die Möglichkeit, Sozialstunden abzuleisten. Wir geben damit Jugendlichen die Möglichkeit der Resozialisierung.

Sozialstunden statt Strafe

In Zusammenarbeit mit den umliegenden Justizbehörden bei Amtsgerichten und dem Landgericht Duisburg bieten wir in einem gewissen Rahmen die Möglichkeit der Ableistung von Sozialstunden. 

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Kann ich mich bei Ihnen für eine öffentlich geförderte Beschäftigung bewerben?

Die Zuweisung öffentlich geförderter Beschäftigung erfolgt durch den zuständigen Berater beim Jobcenter nach billigem Ermessen. Nach Zuweisung erfolgt ein Eingangsgespräch bei der GBAmbH, danach die Vorstellung bei uns.

Ich habe Sozialstunden als Auflage erhalten, kann ich direkt bei Ihnen vorbeikommen?

Die Zuweisung zur Ableistung von Sozialstunden erfolgt ausschließlich durch die Jugendämter bzw. durch den Sozialdienst oder die Bewährungshelfer bei den Justizbehörden. Ohne Zuweisung durch die entsprechenden Stellen können wir keine Ableistung von Sozialstunden annehmen.