Registrierung

Haushalte aus Duisburg und Moers können sich
bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Lebensmittelhilfe registrieren.

Die Registrierung von Neukunden ist während der Ausgabe der Wartemarken zwischen 11:30 und 13:00 Uhr möglich.
Die Registrierung ist unbedingt persönlich vorzunehmen.

Vorzulegen sind:

  • Ein amtlicher Lichtbildausweis
  • Der Nachweis der Bedürftigkeit

Bei der Registrierung wird ein Kundenausweis ausgestellt.
Ohne diesen Ausweis ist kein Zugang zur Lebensmittelhilfe möglich.
Für den Ausweis erheben wir ein Entgelt von 3,00 Euro.

Mit dem Ausweis sind keinerlei Ansprüche auf Abgabe von Lebensmitteln verbunden.

 

Folgende Nachweise der Bedürftigkeit werden in der Regel anerkannt:

  • Bescheid über Bürgergeld (Jobcenter)
  • Bescheid über Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialamt)
  • Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialamt)
  • Bescheid über ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialamt)
  • Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sozialamt)
  • Bescheid über Kinderzuschlag (Kindergeldkasse)
  • Bescheid über Wohngeld (Wohngeldstelle, Sozialamt)

Ohne entsprechende aktuell gültige Nachweise können wir keine Hilfe leisten.

Die Registrierung erfolgt üblicherweise für die Dauer der Gültigkeit des Nachweises.
Im Fall eines unbefristeten Bescheides stellen wir die Ausweise zunächst mit einer Gültigkeit von 12 Monaten aus.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie uns neue Bescheide kurzfristig vorlegen, damit wir die Ausweise verlängern können. 

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Rentner / Erwerbsminderungsrentner

Die Vorlage eines Rentenbescheides reicht für unserer Hilfeleistung nicht aus. Die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung sind Versicherungsleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung. Wir empfehlen in diesen Fällen, Wohngeld zu beantragen.

Geringverdiener

Eine Gehaltsabrechnung reicht für den Nachweis der Bedürftigkeit leider nicht aus. Wir empfehlen dringend entweder beim zuständigen Jobcenter Aufstockung durch Bürgergeld oder zumindest Wohngeld zu beantragen.

Eigenheimbesitzer

Auch für Eigenheimbesitzer gibt es Wohngeld als Lastenzuschuss. 

Haushalt / Bedarfsgemeinschaft

Üblicherweise stellt das Jobcenter bei der Bewilligung von Bürgergeld die Bedarfsgemeinschaft fest. Erhält ein Angehöriger der Bedarfsgemeinschaft Leistungen z. B. als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wird er im Bescheid aufgeführt, erhält aber keine Leistungen. Für uns zählt dann die vom Jobcenter festgestellte Bedarfsgemeinschaft.

Wohngeld

Auf den Wohngeldbescheiden fehlen für uns wichtige Angaben z. B. zum Alter der Haushaltsangehörigen. Wenn Sie Ihre Bedürftigkeit mit einem Wohngeldbescheid nachweisen, erhalten Sie von uns zusätzlich einen Fragebogen zur Erhebung der Haushaltsangehörigen.